AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- GELTUNGSBEREICH
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz-,
Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- VERTRAGSINHALT
- Angebote des Hotels sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die hotelseitige Annahme einer Buchungsanfrage
des Kunden zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
- Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer, Veranstaltungsräume, Flächen oder Vitrinen
sowie die Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten und Flächen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und
ähnlichen Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Hotels.
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Soweit nichts anderes vereinbart
ist, sind Hotelzimmer am Anreisetag ab 15:00 Uhr in Anspruch zu nehmen (Check-in-Zeit). Der Kunde hat keinen
Anspruch auf frühere Bereitstellung. Gebuchte Zimmer sind vom Kunden bis spätestens 18.00 Uhr des
vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart
wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der
Kunde hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Am vereinbarten
Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr (Check-out-Zeit) geräumt zur Verfügung zu
stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende
Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises ( Listenpreis ) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr
100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen,
dass dem Hotel kein oder ein niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
- Das Mitnehmen von Speisen, Getränken, Blumen und Einrichtungsgegenständen zu Veranstaltungen ist grundsätzlich
nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In diesen Fällen wird ein Korkgeld
und/oder sonstiger Ausgleich zuzüglich eines Bedienungsanteils zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
- Die Nutzung der Hoteleinrichtungen ist ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten (So. bis Do.
bis 23:30 Uhr, Fr. und Sa. bis 0:30 Uhr) möglich. Die aktuellen Öffnungszeiten werden am Eingang der jeweiligen
Hoteleinrichtung ausgehängt. Das Hotel behält sich vor, die Öffnungszeiten zu ändern bzw. Einrichtungen
ganz oder teilweise zu schließen, insbesondere aufgrund von Umbauarbeiten oder Hotelveranstaltungen oder
wenn eine Nutzung aus anderen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Verlängerungen der Öffnungszeiten
bis max. 2:00 Uhr können vor einer Veranstaltung schriftlich vereinbart werden.
III. PREISE, ZAHLUNG
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Beherbergung und/oder Veranstaltung sowie weitere von ihm in Anspruch
genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom
Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden
vor, so haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, soweit nicht eine anders lautende
Vereinbarung getroffen worden ist. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung
vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis oder
die gesetzliche Mehrwertsteuer, so kann das Hotel den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um
10% anheben.
- Die Abrechnung erfolgt in Euro. Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen
zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten. Anzahlungen in fremder Währung werden mit dem Tag der Valutierung
in Anrechnung zur Gesamtrechnung gebracht.
- Rechnungen des Hotels sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Der Kundekommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Kunden, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen der Rechnung besonders hingewiesen ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8%
über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede
Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 5,00 € erheben.
- Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Sofern die Höhe der Vorauszahlung
und die Zahlungstermine im Vertrag nicht abweichend schriftlich vereinbart sind, sind folgende Vorauszahlungen
vereinbart:
- a) Im Beherbergungsbereich (Logis & Frühstück) bei Gruppen ab 10 Zimmernächten
– 10% Deposit bei Vertragsabschluss als Garantie, zuzüglich
– 70% Deposit 10 Kalendertage vor Anreise der Gruppe, Rest nach Vorlage der Rechnung innerhalb
von 10 Kalendertagen.
- b) für den Veranstaltungsbereich (Raummiete, Rahmenkosten, Speisenumsatz, pauschalierter Getränke &
Speisenumsatz und Tagungspauschalen) bei Aufträgen ab € 2.000,00 Auftragsvolumen
– 10% Deposit bei Vertragsabschluss als Garantie, zuzüglich
– 70% Deposit 10 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung, Rest nach Vorlage der Rechnung
innerhalb von 10 Kalendertagen.
- An allen vom Auftraggeber eingebrachten Sachen jeder Art ist hinsichtlich sämtlicher Forderungen, die im
Zusammenhang mit vorstehendem Auftrag stehen, mit der Einbringung ein Pfandrecht bestellt.
- Reklamationen zur Rechnungslegung sind unmittelbar nach bekannt werden gegenüber dem Hotel mitzuteilen.
- Die Form der Rechnungslegung (Empfänger) ist bei Auftrag bzw. spätestens mit Ende der Dienstleistung dem
Hotel entsprechend bekannt zu geben.
- RÜCKTRITT DES HOTELS
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist
nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise
falls – höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich
machen, – Beherbergungen sowie Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden, – das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme
hat, dass die Beherbergung und/ oder Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich
des Hotels zuzurechnen ist oder – ein Verstoß gegen vorstehende Ziffer II. 2 vorliegt.
- Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Etwaige Ansprüche
gemäß Ziff. IX bleiben unberührt.
- STORNIERUNG DURCH DEN KUNDEN
- Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
- Im Beherbergungsbereich (Logis) gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes:
- a) Bei einer Stornierung zwischen dem 3. und dem 1. Tag vor Anreise hat der Kunde 80% des vereinbarten
Zimmerpreises pro Zimmer und gebuchter Nacht zu zahlen. Bei späterer Stornierung ist der volle Zimmerpreis
zu zahlen.
- b) Bei Gruppenbuchungen, d. h. bei Buchungen für eine Mehrzahl von Personen mit mindestens 10 Zimmernächten
und vereinbarter Gesamtrechnung, können
– bis zu 4 Wochen vor Anreise der Gruppe die Zimmer kostenlos storniert werden.
– bis zu 21 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 75% der gebuchten Zimmernächte kostenfrei
reduziert werden
– bis zu 14 Kalendertage vor Anreise der Gruppe 50% der gebuchten bzw. verbleibenden Zimmernächte kostenfrei reduziert werden –
bis zu 7 Kalendertage vor Anreise der Gruppe 25% der gebuchten bzw. verbleibenden Zimmernächte
kostenfrei reduziert werden.
– bis zu 3 Kalendertage vor Anreise der Gruppe 2 der gebuchten bzw. verbliebenen Zimmernächte
kostenfrei reduziert werden.
- Bei Buchung eines Abrufkontingentes gilt bei Stornierung der Zimmer nach Abruf Ziffer 2. entsprechend. Erfolgt
der Abruf der Zimmer direkt durch den Gast, steht der Veranstalter bis zum Abruf für das gebuchte Kontingent
ein.
- Im Veranstaltungsbereich gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes:
– Bis zu 60 Kalendertage, vor dem Veranstaltungstermin kann der Kunde kostenfrei zurücktreten.
– Tritt der Kunde zwischen dem 60. Kalendertag, und dem 30. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zurück,
so ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Mietpreis in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung
nicht mehr möglich ist, jedenfalls aber 10 % des vereinbarten Mietpreises.
– Tritt der Kunde zwischen dem 30. Kalendertag und dem 14. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zurück,
so ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Mietpreis zuzüglich 50% des entgangenen Speisenumsatzes in
Rechnung zu stellen.
– Tritt der Kunde zwischen dem 14. Kalendertag und dem 7. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zurück,
so ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Mietpreis zuzüglich 75% des entgangenen Speisenumsatzes in
Rechnung zu stellen, bei späterem Rücktritt auch den vollen Speisenumsatz.
– Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Speisen-/ Menüpreis Bankett x Personenzahl.
War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird der Speisenpreis bzw. das preiswerteste 3-Gang-Menü des
jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zu Grunde gelegt. Waren für die Veranstaltung noch keine Raummieten
veranschlagt, so gelten die für diesen Zeitraum gültigen Raummietenpreise.
– Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bis zu 60 Kalendertage vor
dem Veranstaltungstermin 10%, bei einem Rücktritt zwischen dem 60. Kalendertag, und dem 30. Kalendertag
vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der vereinbarten Tagungspauschale x
vereinbarter Teilnehmer in Rechnung zu stellen. Ist eine Veranstaltung für weniger als 25 Personen gebucht, ist
die Stornierung bis zu 60 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei möglich.
- Als Stornierung im Sinne der vorstehenden Regelungen gilt auch eine Veränderung des Vertragsumfangs durch
verspätete Ankunft oder vorzeitige Abreise.
- Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten
- ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
- Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt
werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ohne entsprechende Zustimmung des Hotels
erfolgt die Abrechnung bei einer Abweichung nach unten nach der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl unter
Anrechnung etwaiger ersparter Aufwendungen.
- Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
- Das Hotel ist berechtigt, einer Abweichung der Teilnehmerzahl später als fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn um
mehr als 10% nur unter der Bedingung zuzustimmen, dass die vereinbarten Preise neu festgesetzt werden und
die bestätigten Räume getauscht werden.
- Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten
der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen.
- Das Hotel kann dem Kunden andere als die ursprünglich gebuchten Veranstaltungsräume zuweisen, wenn dies
dem Kunden zumutbar ist, insbesondere wenn dringende Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden müssen
oder die ursprünglich gebuchten Räume anderweitig benötigt werden und die alternativ zugewiesenen Räume
den ursprünglich gebuchten in Kapazität und Ausstattung vergleichbar, zumindest aber für die vom Kunden
geplante Veranstaltung gleichermaßen geeignet sind. Das Hotel wird den Kunden von einer Änderung der Veranstaltungsräume
unverzüglich in Kenntnis setzen.
VII. TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE
- Soweit das Hotel für den Vertragsnehmer auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen sowie
Dienstleistungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der
Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen
Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
- Bei Installationen von technischen Aufbauten und Anlagen kann das Hotel verlangen, dass diese vom TÜV
abgenommen werden und dass der Kunde dem Hotel unverzüglich und unaufgefordert das technische Prüfzeugnis
vorlegt.
- Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Vertragsnehmers unter Nutzung des Stromnetzes des
Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Das Hotel ist berechtigt, hierfür eine pauschale Nutzungsgebühr
in Rechnung zu stellen. Der Kunde haftet für durch die Verwendung seiner Geräte auftretende Störungen oder
Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels, soweit diese nicht in den Verantwortungsbereich des
Hotels fallen.
- Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen
zu benutzen. Das Hotel ist berechtigt, hierfür eine Anschlussgebühr zu verlangen.
- Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Vertragsnehmers geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, ist
das Hotel berechtigt, eine Ausfallvergütung zu berechnen.
VIII. MITGEBRACHTES DEKORATIONSMATERIAL UND SONSTIGE GEGENSTÄNDE
- Vom Kunden mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das
Hotel kann die Vorlage eines behördlichen Nachweises verlangen.
- Wegen der Gefahr möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen an Wänden
untersagt. Entsprechende Plakatständer oder Dekowände stellt das Hotel gegen Berechnung zur Verfügung.
- Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende des Aufenthalts und/oder der
Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, darf das Hotel die
Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum,
kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis
eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten. Die erforderliche Entsorgung von zurückgebliebenem
Material erfolgt ebenfalls zu Lasten des Kunden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch
für Gegenstände, die von Fremdfirmen gemietet und in die Räume des Hotels gebracht worden sind.
- HAFTUNG DES HOTELS
- Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, es sei denn, dem Hotel
ist Vorsatz vorzuwerfen oder es muss für eigene grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen
Vertreter oder leitenden Angestellten sowie seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen einstehen oder der Schadensersatzanspruch
resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine hiernach bestehende Haftung
ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt
unberührt.
- Ist der Kunde Beherbergungsgast, haftet das Hotel für eingebrachte Sachen nach den Paragrafen 701 ff. BGB.
Danach ist die Haftung auf das Hundertfache des Zimmerpreises, höchstens jedoch € 3.500,00, bzw. für Geld und Wertgegenstände € 800,00 beschränkt.
- Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
- Nachrichten, Post und Warensendungen für Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Schadensersatzansprüche,
außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
- Das Hotel haftet gemäß Abs. 1 für Schäden am Fahrzeug des Kunden, das auf einem Stellplatz in der Hotelgarage abgestellt ist, die von ihm, seinen Angestellten oder Beauftragten verschuldet wurden. Der Kunde ist verpflichtet, einen solchen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen der Hotelgarage/
des Hotelparkplatzes anzuzeigen. Das Hotel haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Kunden/Mieter
oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind. Das Hotel haftet im Verhältnis zu Kunden nicht für Schäden,
die mit dem Fahrzeug des Kunden an Rechtsgütern Dritter verursacht wurden. Die Haftung für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
des Hotels bleibt hiervon unberührt.
- HAFTUNG DES KUNDEN
- Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen
oder Gäste, Veranstaltungsteilnehmer bzw. – Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich
verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige Haftpflichtfälle
ausreichend zu versichern. Das Hotel ist berechtigt, einen Nachweis über eine entsprechende Versicherung
zu verlangen.
- SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, müssen schriftlich erfolgen.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der
Sitz des Hotels. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz
des Hotels.
- Es gilt deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt bei Vertragslücken. Im Übrigen
gelten die gesetzlichen Vorschriften.